Dein Versicherungsschutz
Mal eben am Arbeitsplatz gestolpert. Wie geht es weiter, falls du länger ausfällst? In diesem Fall springt deine gesetzliche Unfallversicherung ein und sorgt dafür, dass du die optimale Behandlung erhältst. Das gilt auch in anderen Fällen, in denen dein Beruf deine Gesundheit beeinträchtigt.
Gestatten, BGW!
Wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht, kannst du auf uns zählen! Erfahre mehr über deine Unfallversicherung im Erklärfilm "Eine kleine Geschichte der BGW".
Wie wir dich konkret unterstützen? Hier gibt's weitere Infos!
Unser Tipp: BGW schu.berz. In diesen regionalen Schulungs- und Beratungszentren helfen wir dir zum Beispiel bei Rücken- oder Hautbeschwerden.
Was ist versichert?
Unfälle am Arbeitsplatz sind also versichert. Und was noch? Zum Beispiel auch solche auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Doch auch andere gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Arbeit fallen unter den Versicherungsschutz:
- Wenn deine Haut durch häufigem Kontakt mit Wasser oder den Umgang mit aggressiven Substanzen strapaziert wird.
- Wenn Rückenbeschwerden auftreten.
- Wenn es zu einer Infektion am Arbeitsplatz kommt.
- Und wenn die Psyche leidet – sei es durch ständige Zeitnot, Konflikte im Team oder sexuelle Belästigungen und Gewalt.
In all diesen Fällen kannst du Unterstützung von deiner Berufsgenossenschaft erwarten. Die BGW sorgt nicht nur dafür, dass du dann die optimale medizinische Behandlung erhältst. Sie unternimmt alles, damit Verletzte und Erkrankte wieder ins Berufs- und Sozialleben integriert werden – neben Reha auch berufliche Maßnahmen wie Umschulung, Aus- und Fortbildung sowie soziale Maßnahmen wie Wohnungshilfe.
Wer ist bei der BGW versichert?
Die BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die in Berufen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales arbeiten. Bei uns bist du versichert, wenn du zum Beispiel hier deine Ausbildung machst oder in den Beruf startest:
- in der Pflege – in Altenheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten
- im Friseurhandwerk
- in Kindertageseinrichtungen
- in ärztlichen, tierärztlichen, zahnärztlichen und therapeutischen Praxen
- als Hebamme
- in Beauty und Wellness – von Kosmetikbetrieben bis zu Tattoo- und Piercingstudios
- im Bereich Soziales – von Beratung über Pädagogik bis zu Heilerziehungspflege
- im Verwaltungsbereich in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- und in anderen Gesundheitsberufen – von Apotheken bis zur Schädlingsbekämpfung
Achtung: Staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst werden nicht von der BGW betreut. Zuständig sind hier die Unfallkassen.