Was tun, wenn ...? Anlaufstellen
Du bemerkst eine Stolperfalle und würdest gern jemandem Bescheid geben. Oder du brauchst Hilfe nach einem kleinen Unfall am Arbeitsplatz. Wen sprichst du bei solchen und ähnlichen Situationen an? Wir geben dir eine Übersicht!
Natürlich solltest dich jederzeit an Vorgesetzte wenden können – oder an diejenigen, die dich ausbilden und anleiten. Doch manchmal ist es gut, weitere Anlaufstellen zu kennen. Wer genau in deinem Unternehmen was macht, hängt auch von dessen Größe und Struktur ab. Im Kleinbetrieb wissen oft Kolleginnen und Kollegen weiter. In größeren Einrichtungen gibt es zusätzlich spezielle Ansprechpersonen. Mach dich schlau!
D-Arzt oder D-Ärztin? Diese Begriffe solltest du dir merken. Das "D" steht für "Durchgangs-", und in eine "durchgangsärztliche Praxis" musst du gehen, wenn du einen Arbeits- oder Wegeunfall hattest und es sich um mehr als nur einen Kratzer handelt. Dort wirst du dann professionell behandelt oder bei Bedarf an spezialisierte Einrichtungen weitervermittelt (daher "Durchgangs..."). Lies mehr dazu.
Wer kümmert sich um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit?
Sie sind wichtig, wenn du bei der Arbeit einen Unfall hast – dann wissen sie, was zu tun ist. Erkundige dich, wer bei euch eine entsprechende Ausbildung gemacht hat. Vielleicht hast du ja auch selbst Interesse, dich ausbilden zu lassen?
Die BGW übernimmt in vielen Fällen die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern. Dazu muss dein Unternehmen vorher mit der BGW die Kostenübernahme klären.
Sie sind Mitarbeitende wie du – aber nehmen zusätzlich Aufgaben im Arbeitsschutz wahr. Es gibt sie in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Sie achten auf Unfall- und Gesundheitsgefahren in den Arbeitsbereichen, informieren die Führung bei Gefährdungen, helfen Lösungen zu finden und weisen darauf hin, wie man sich bei der Arbeit sicherheitsgerecht verhält. Kurz gesagt: Bei Stolperfallen kannst du sie gut ansprechen!
Sie beurteilen beispielsweise Infektionsrisiken oder Risiken durch Gefahrstoffe und schätzen Belastungen für Rücken, Haut oder Psyche ein. Vielleicht kennst du sie auch schon durch eine Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge? Jedenfalls unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht – du kannst dich also mit ihnen besprechen, ohne dass Informationen weitergegeben werden. Wenn dir beispielsweise auffällt, dass du durch die Arbeit Rückenprobleme bekommst oder deine Haut durch häufiges Händewaschen, Reinigungsarbeiten oder langes Handschuhtragen strapaziert ist, sind sie deine erste Anlaufstelle.
In vielen größeren Betrieben gibt es eine betriebliche Interessenvertretung – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung oder wie auch immer sie bei euch heißt. Sie ist auch in Fragen des Arbeitsschutzes aktiv. Darum kannst du dich jederzeit an sie wenden.
Die "Sifa" (für "Sicherheitsfachkraft") hat zumeist eine technische Qualifikation und berät das Unternehmen bei der Einrichtung sicherer Arbeitsplätze und Betriebsanlagen sowie bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel.
Diesen Ernstfall musst du hoffentlich nie erleben! Aber klar ist, dass Betriebe auch auf Brände vorbereitet sein müssen und dafür Brandschutzhelferinnen und -helfer bestimmen und ausbilden. Bei Brandschutzübungen kannst du sie in Aktion erleben.
Vor allem in größeren Einrichtungen oder Verbänden gibt es auch Beratungsangebote für Mitarbeitende. Ob es um Unterstützung bei beruflichen Stressituationen geht, den Umgang mit Konflikten oder auch persönliche Probleme – in vielen Fällen können all diese Themen aufgegriffen werden. Die Vertraulichkeit ist sichergestellt. Infos zu den Angeboten erhältst du zum Beispiel im Intranet oder über die betriebliche Interessenvertretung. Sollte es bei euch nichts dergleichen geben, kannst du aber auch anderswo fündig werden. Frag zum Beispiel einen Berufsverband oder erkundige dich in der Berufsschule nach Anlaufstellen.