Erklärung zur Barrierefreiheit Für die Website www.bgw-young.de
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung gilt für die Website www.bgw-young.de. Sie wurde am 01.06.2023 erstellt und zuletzt am 24.01.2024 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Internetseite basiert auf der Website www.bgw-online.de, die mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar ist. Die Website www.bgw-online.de wurde im September 2021 mit einem neuen Content Management System veröffentlicht, mit dem auch die Website www.bgw-young.de administriert wird. Die Website www.bgw-young.de wurde im Februar 2024 veröffentlicht.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zur Website www.bgw-young.de aufgefallen? Dann kannst du dich gern bei uns melden. Das geht auf verschiedenen Wegen:
- Du kannst uns - möglichst mit Nennung des Links der Seite mit dem Mangel - über das Kontaktformular schreiben.
- Du kannst deine Meldung und Links zu Seiten mit einem Mangel per E-Mail an young@bgw-online.de schicken.
Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen
BGW Hauptverwaltung, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.
Man kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Informationen zum Schlichtungsverfahren zu finden. Dort ist nachzulesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie man den Antrag auf Schlichtung stellt. Der Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
+49 30 18527-2805 info@schlichtungsstelle-bgg.de
Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr