Illustration eines Erste Hilfe-Koffers

Erste Hilfe im Salon

Du nutzt in deinem Job jeden Tag scharfe Messer und Scheren. Da kann es auch mal zu einem Schnitt kommen. Damit eine Verletzung im Ernstfall richtig versorgt werden kann, ist nicht nur der Erste-Hilfe-Kasten im Salon besonders wichtig.

Wusstest du, dass die Wundversorgung zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen zählt und damit von jedem und jeder geleistet werden muss, wenn sie sich nicht selbst dabei in Gefahr bringen? Wahrscheinlich versteht es sich für dich aber von selbst, dass du der Kundschaft oder den Kolleginnen und Kollegen hilfst, wenn es Verletzungen gab. Und die können beim Umgang mit Scheren und Messern allen mal passieren.

Eine Wunde versorgen - so geht’s

Bevor du andere versorgst, denke immer erst an deine eigene Gesundheit. Da Blut und andere Körpersekrete Krankheiten übertragen können, zieh dir zu Beginn immer ein Paar Einmalhandschuhe an, um direkten Kontakt zu vermeiden. Entsorge die Einmalhandschuhe direkt nach der Wundversorgung und führe eine Händedesinfektion durch.

Falls du trotz großer Vorsicht mit fremdem Blut in Kontakt gekommen bist, reinige die Stelle mit einem desinfektionsmittelgetränkten Papiertuch und desinfiziere anschließend deine Hände gründlich.

Für Verletzungen gilt grundsätzlich: Wunden werden keimfrei bedeckt, Verätzungen zunächst mit klarem Wasser gespült und dann mit einem sterilen Verband abgedeckt. Am besten schaust du dir den Verbandkasten in einer ruhigen Minute einmal an, dann weißt du, welcher Verband für welche Verletzung empfohlen wird.

Das steckt drin

Verbandkasten an der Wand.

Ein kleiner Verbandkasten muss in jedem Salon vorhanden sein. Er enthält Heftpflaster, Mullbinden, Wundschnellverbände, Fingerverbände, Verbandpäckchen, Fixierbinden, Dreieckstücher, eine metallisierte Kunststofffolie als Decke, eine Schere und Einmalhandschuhe. Jedes Teil trägt das CE-Zeichen. Wichtig ist, dass verbrauchtes oder abgelaufenes Material sofort ersetzt wird - man weiß ja nie, wann es wieder gebraucht wird.

Das Verbandbuch dokumentiert Verletzungen

Egal, wie klein eine Verletzung oder eine andere Erste-Hilfe-Leistung war: Alles muss im Verbandbuch eingetragen werden. Auch, wenn nur ein Pflaster gebraucht wurde. Denn auch ein kleiner Schnitt kann Spätfolgen mit sich bringen und ein Fall für die Unfallversicherung werden. Das gilt sowohl für die Angestellten als auch für eure Kundinnen und Kunden. Das Verbandbuch muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden.